- AGB -

Wichtiges zur Geistheilung und zum Beruf des Geistheilers

 Geistiges Heilen erzielt oft Verbesserungen, und ich bin verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass geistiges Heilen die Selbstheilungskräfte aktiviert und es dem ganzheitlichen Wohlbefinden des Klienten dient. 

Meine Arbeit und Behandlung ersetzt nicht die Diagnosen oder Behandlungen bei Ärzten oder Heilpraktikern.

Alle Heil-Behandlungen/ Einweihungen/ energetischen Behandlungen können Energien zum Fließen bringen.
Voraussetzungen für die Einweihungen/ Behandlungen sind eine physische und psychische Belastbarkeit des Klienten. Jeder Klient trägt selbst die Verantwortung für das was er bekommt und erfährt. 

Ein Rechtsanspruch bei Fernbehandlungen besteht nicht. 

Meine Angebote sind, obwohl sie effektiv sind, keine klassischen Therapien, wie sie von der Schulmedizin gesehen werden!

Ein Heiler verhilft dem zu Behandelnden, seine Selbstheilungskräfte wieder zu entdecken oder wieder zu aktivieren, beziehungsweise  die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu stärken. 

Hinweis: Ich verfüge weder über medizinische Kenntnisse noch Fertigkeiten. 

Heilbehandlungen ersetzen deshalb  keine ärztliche Behandlung. 

Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Zusammenarbeit mit der Schulmedizin sehr wichtig ist. 

Die Unterbrechung von ärztlichen Behandlungen sollte auf keinen Fall stattfinden. Die Notwendigkeit einer Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker sollte keinesfalls hinausgeschoben oder ausgesetzt werden.
Bei mir gibt es keine Heilversprechen und Sie können frei entscheiden, ob sie eine Sitzung abbrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen möchten .

Ich weise hier ausdrücklich auf meine AGB hin.

Urteil vom 2.03.2004 im Hinblick auf "Geistigen Heilen":
Geistiges (spirituelles) Heilen ist ohne Heilpraktikererlaubnis möglich: 

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Methoden geistigen 
Heilens aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt,
benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

 

Hinweis zu meiner Arbeitsweise:

Ich und meine Arbeit sind weder religiös noch beinhalten sie eine verbindliche Lehre. 

Ich praktiziere, handle, berate und lehre aus meinem eigenen "Erfahrungsschatz" heraus. 

Damit jedoch andere Menschen ein Verständnis für meine Arbeit bekommen, ist es unerlässlich, dass ich die menschlichen Sprache und Begrifflichkeiten nutze, in all ihren bekannten Deutungs-und Bewertungskategorien. 

 Nur in der Erfahrung, die ich selbst gemacht habe, sind Wirklichkeit und wirkliches Wissen vorhanden. 
Ich vermittle weder eine bestimmte Anschauung, noch zwinge ich eine verbindliche Lehre auf – jeder empfindet für sich die Wahrheit so, wie sie für ihn wahr ist.

Warum benötige ich dann AGB bei Geistheilung?

Wie das Gerichtsurteil von 2004 zum Thema "Geistiges Heilen" und auch über die Praxis der Geistheilung hinweist, verpflichte ich mich als Geistheilerin in Deutschland rechtlich, auch auf die Paragraphen des Behandlungsvertrags einer Geistheilung oder spirituellen Beratung hinzuweisen. 

Es ist also unerlässlich, dass der Klient folgende AGB und den Behandlungsvertrag vor einer meiner spirituellen Behandlung oder geistigen Tätigkeit lesen und unterschreiben muss. 

Nach der Terminvergabe und vor dieser Behandlung erhalten Sie also von mir eine PDF-Datei, die Sie mir dann unterschrieben und per Mail oder postalisch zusenden, oder spätestens zum Behandlungstermin unterschrieben mitbringen.

 

Der Behandlungsvertrag für meine Schamanische Geistheilung:


Behandlungsvertrag


Klient/in Herr/Frau (nachfolgend Klient)


Name: _______________________________________________

Anschrift: _______________________________________________

geboren am: _______________________________________________

Telefon: _______________________________________________

E-Mail: _______________________________________________


und 
Andrea Christine Schultes

Hofstraße 13  73272 Neidlingen
E-Mail: andrea@schamanische-geistheilerin.de

schließen folgenden Behandlungsvertrag:

§ 1 Vertragsinhalt
Der Vertrag beinhaltet eine Behandlung im energetisch-medialen Sinne.
Die Geistheilerin wendet hier unter anderem auch naturheilkundliche Heilverfahren an, die weder in der Wissenschaft noch in der Schulmedizin bewiesen sind.

§ 2 Heilversprechen
 Alle Behandlungsmethoden garantieren auch nicht ein Recht auf Heilung oder Linderung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Heilung versprochen wird.

§ 3 Hinweis zur Behandlung
Der vollständige Ersatz einer ärztlichen Behandlung oder Therapie wird in keinster Weise befürwortet, noch geraten.
 Sollte ein ärztlicher Rat oder gar eine ärztliche Behandlung vonnöten sein, wird die
Geistheilerin unverzüglich den Patienten an einen Arzt übermitteln. Dies gilt auch dann,
wenn für die Geistheilerin, aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots, es nicht möglich ist, den Patienten zu behandeln.

§ 4 Schweigepflicht
Die Geistheilerin ist verpflichtet, alles was sie in ihrer Berufsausübung über
den Klienten erfährt, verschwiegen zu behandeln. Nur nach Entbindung von der Schweigepflicht durch den Klienten darf das Berufsgeheimnis offenbart und ggf. Daten herausgegeben werden.

§ 5 Sorgfaltspflicht
Die größtmögliche Sorgfalt ist vom der Geistheilerin zu wahren. Es werden nur jene
Heilmethoden angewendet, die ihrer Meinung  und ihrem Wissensstand nach die 
einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten Methoden zur Linderung und ggf. zur Besserung der Beschwerden beinhalten.

§ 6 Aufklärungspflicht 
Die Geistheilerin verpflichtet sich, dem Patienten in verständlicher Weise vor, während und nach der Behandlung, soweit es die Behandlung erforderlich macht,
alles was die Behandlung wesentlich betrifft genau zu erklären.

§ 7 Kostenersatz durch die Krankenkassen
Es erfolgt derzeit keine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen für die Behandlungskosten von
Geistheilern.

§ 8 Honorar
Die Entlohnung bzw. der "Energieausgleich" nach Absprache.


§ 9 Ausfall
Die spirituelle und energetische Schamanische Geistheilung und die Behandlungen hieraus werden, nach dem Eingang der Beauftragung, wie in einem Bestellsystem geführt. Das heißt, dass die terminlich vereinbarte Zeit nur und ausschließlich für den Klienten reserviert ist. 

Dies heißt aber auch, sollte es dem Patient nicht möglich sein, den vereinbarten Termin  einhalten zu können, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus absagen zu müssen, um die
vorgesehene Zeit für den Klienten noch anderweitig einplanen zu können. 

Dies dient zum einen zur Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, und ist begründet in den vertraglichen Pflichten beider Parteien (Geistheiler und Klient). 

§ 10  Ausfall von Terminen des Geistheilers

Bei Terminabsage meinerseits, erhalten Sie im Voraus geleistete Zahlungen so schnell als möglich und vollständig zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus, können jedoch nicht geltend gemacht werden.

§ 11 Höhere Gewalt

Sollten Ereignisse "Höherer Gewalt" auftreten, so behält sich Andrea Schultes vor, die beauftragte Dienstleistung der Geistheilung um die Dauer der Zeit zzgl. einer angemessenen An- und Vorlaufzeit zu verschieben. Dies wird dem Klienten zeitnah mitgeteilt.

§ 12 Heilwirkung, Wechselwirkung

Die angebotenen Leistungen beinhalten kein Versprechen auf Heilwirkung. Meine Arbeit ersetzt weder einen Arzt, Therapeuten, Heilpraktiker noch einen Apotheker. 

Die energetische Arbeit unterstützt und fördert lediglich die Selbstheilungskräfte der Klienten. Somit können sowohl körperliche, geistige als auch seelische Beschwerden positiv beeinflusst werden.

________________________, _________________
(Ort) (Datum)

__________________________________________
Unterschrift des Klienten/ der Klientin und in Druckbuchstaben
 

 

 

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